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Hinweise zur Steuerberaterprüfung

Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, die Erteilung verbindlicher Auskünfte über die Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen sowie für die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung ist die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen zuständig. Die Bewertung der Aufsichtsarbeiten des schriftlichen Teils der Prüfung, die Abnahme der mündlichen Prüfung und letztlich die Prüfungsentscheidung obliegt dem beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen gebildeten Prüfungsausschuss.

 

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