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Beteiligungen des Freistaates

Der Staat beeinflusst die Wirtschaft in vielfältiger Weise, indem er rechtliche Rahmenbedingungen festlegt - Steuern, Versicherungen, Umweltauflagen und anderes mehr. Daneben tritt er aber auch selbst als Unternehmer auf oder beteiligt sich an anderen Unternehmen. Das Finanzministerium betreut federführend diese staatlichen Beteiligungen, wie zum Beispiel an der Sachsen-Finanzgruppe, an der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank -, an den Flughäfen in Dresden und Leipzig, an Traditionsunternehmen wie der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meissen und der Sächsischen Dampfschifffahrt sowie an Produktionsbetrieben wie der Zentrum Mikroelektronik Dresden AG.

Nach der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen ist eine unternehmerische Betätigung des Staates grundsätzlich nur zur Verfolgung eines wichtigen staatlichen Interesses zulässig. Ziel, Sinn oder Nutzen der Beteiligungen müssen damit auf die Öffentlichkeit, d. h. auf die Interessen und Bestrebungen der Einwohner Sachsens ausgerichtet sein. Damit unvereinbar wäre ein Unternehmen, dessen ausschließlicher oder vorrangiger Zweck die Gewinnerzielung wäre. Beteiligungen des Freistaates Sachsen werden somit nicht gehalten, um dem Staat als Unternehmer ein wirtschaftliches Betätigungsfeld zu eröffnen. Sie sind vielmehr ein Instrument der Gestaltung, um wirtschafts-, struktur- und standort- sowie arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen umzusetzen.

Die Beteiligungen des Freistaates Sachsen werden immer wieder darauf überprüft werden, ob eine staatliche Beteiligung an einem Unternehmen noch zwingend erforderlich ist. Zur besseren Umsetzung staatlicher Zielsetzungen kann es für den Freistaat Sachsen andererseits auch zukünftig - vor allem im Hinblick auf den verschärften Wettbewerb und die Globalisierung - geboten sein, neue Unternehmensbeteiligungen einzugehen.

Das Staatsministerium der Finanzen legt in der Regel einmal jährlich einen Beteiligungsbericht vor. Er ermöglicht einen Überblick über die Entwicklung der Beteiligungsunternehmen und der Beteiligungspolitik des Freistaates Sachsen und ist damit eine wichtige und kompakte Informationsgrundlage für die interessierte Öffentlichkeit. Der Beteiligungsbericht stellt in kurzer und übersichtlicher Form die Beteiligungen des Freistaates Sachsen mit ihren wesentlichen Unternehmenskennziffern dar, gibt die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen der Unternehmen wieder und benennt die Mitglieder der Organe.

Die Beteiligungsberichte finden Sie im Broschürenarchiv des SMF.

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