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Informationen zur sächsischen Steuerverwaltung

Zum 1. Juli 1990 nahmen aufgrund einer Anordnung des Ministers der Finanzen der DDR 35 Finanzämter in Sachsen ihre Tätigkeit auf. Die demographische Entwicklung hat seitdem eine Anpassung der Struktur der Steuerverwaltung erforderlich gemacht. Die Anzahl der Finanzämter wurde deshalb auf derzeit noch 24 verringert. Perspektivisch ist eine weitere Reduzierung vorgesehen. Ein ressortübergreifendes Standortkonzept der Staatsregierung sieht mittelfristig in jedem Landkreis nur noch ein Finanzamt und in den kreisfreien Städten jeweils zwei Finanzämter vor. Zusätzlich wird ein Finanzamt zentralisierte Sonderaufgaben wahrnehmen.

Die sächsischen Finanzämter führen jährlich ca. 1,3 Mio. Einkommensteuerveranlagungen und ca. 50.000 Körperschaftsteuerveranlagungen durch. Darüber hinaus nehmen sie vielfältige weitere Aufgaben wahr, z. B. die Bearbeitung der Grunderwerb- oder der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Informationen zu den sächsischen Finanzämtern finden Sie im Internet unter www.finanzamt.sachsen.de

Die Dienst- und Fachaufsicht über die Finanzämter obliegt dem Landesamt für Steuern und Finanzen mit Sitz in Dresden. Dieses wurde auf Grund der Zusammenlegung der Oberfinanzdirektion Chemnitz mit dem Landesamt für Finanzen zum 1. Januar 2011 neu errichtet. Weitere Informationen zum Landesamt für Steuern und Finanzen stehen unter www.lsf.sachsen.de zur Verfügung.

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