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Interessenvertretungen

Personal- und Schwerbehindertenvertretung; Frauenbeauftragte

 

Personalvertretung

Die Personalvertretung vertritt alle in der Dienststelle beschäftigten Mitarbeiter und ist wichtiger Ansprechpartner bei Fragen, Nöten und Sorgen der Beschäftigten. Sie hat neben verschiedenen allgemeinen Aufgaben (wie Beantragung von Maßnahmen, Entgegennahme von Anregungen der Beschäftigten) auch konkrete Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte (z. B. Mitbestimmung bei der Einstellung eines Bewerbers).

Neben den örtlichen Personalräten in den einzelnen Dienststellen bestehen wegen des mehrstufigen Verwaltungsaufbaus in der Finanzverwaltung auch Bezirkspersonalräte, Gesamtpersonalräte und beim Finanzministerium ein Hauptpersonalrat.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt deren Interessen in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Neben den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen, die in den einzelnen Dienststellen gewählt wurden, bestehen wegen des mehrstufigen Verwaltungsaufbaus in der Finanzverwaltung auch Bezirksschwerbehindertenvertretungen, Gesamtschwerbehindertenvertretungen und beim Finanzministerium eine Hauptschwerbehindertenvertretung.

Frauenbeauftragte

Die Frauenbeauftragte informiert, berät, initiiert. Überall dort, wo es um Fragen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und um die Verbesserung der beruflichen Situation der in der Dienststelle beschäftigten Frauen geht, ist die Mitarbeit der Frauenbeauftragten gefragt.

In jeder Dienststelle der Finanzverwaltung ist eine Frauenbeauftragte bestellt.

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