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Bilanz der Steuerfahndung

Sächsische Steuerfahndung deckte im Jahr 2021 Steuerschaden von 88 Millionen Euro auf

Im Jahr 2021 hat die engagierte Arbeit der 106 sächsischen Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder dem Fiskus ein steuerliches Mehrergebnis von mehr als 88 Millionen Euro eingebracht. Ein Viertel davon kommt aus Strafverfahren im Bereich des Umsatzsteuer-Karussellbetrugs.

Beim Umsatzsteuer-Karussellbetrug nutzen die Straftäterbanden die Besonderheiten im europäischen Umsatzsteuerrecht und missbrauchen es systematisch. Es werden Waren (zum Beispiel Elektronikartikel, Edelmetalle oder Fahrzeuge) zwischen Unternehmen über Staatsgrenzen hinweg im Kreis herumgeschickt und nur durch Ausstellung von Rechnungen so getan, als fänden Warenverkäufe statt. Oder es wird sogar ganz auf das Verschicken der Waren verzichtet und ausschließlich durch fingierte Rechnungen suggeriert, dass Waren verkauft würden. Dabei lassen sich die Straftäter die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer erstatten, ohne selbst Umsatzsteuer zu zahlen. Die Beteiligten sind international organisiert, so dass die strafrechtlichen Ermittlungen in diesen Fällen oftmals mehrere Jahre dauern.

Das bei der Umsatzsteuer festgestellte Mehrergebnis beträgt reichlich 55 Millionen Euro. Circa 14 Millionen Euro sind der Einkommensteuer zuzurechnen. Die von der Steuerfahndung festgestellten Mehrergebnisse im Bereich der Körperschaftsteuer betragen in etwa zwei Millionen Euro sowie bei der Gewerbe- und der Lohnsteuer jeweils circa fünf Millionen Euro. Schließlich schlagen noch sonstige Steuern (beispielsweise Erbschaft- und Schenkungsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Bauabzugsteuer, Grunderwerbsteuer) und Zinsen mit über sieben Millionen Euro zu Buche.

Die drei sächsischen Steuerfahndungsstellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig führten mehr als 1.000 steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren durch. Daneben ermittelten die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder in über 700 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Dienststellen.

In den von der sächsischen Steuerfahndung ermittelten Fällen verhängten die Gerichte im Jahr 2021 Freiheitsstrafen von insgesamt knapp 61 Jahren und setzten Geldstrafen sowie Geldauflagen von circa 1,5 Millionen Euro rechtskräftig fest.

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