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Doppelhaushalt 2027/2028

Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2027/2028 in den Landtag eingebracht

Am 26. August 2026 hat Finanzminister Christian Piwarz den Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2027/2028 in den Landtag eingebracht.

32. Sitzung des 8. Sächsischen Landtages

26. August 2026

 

- Es gilt das gesprochene Wort -

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

mit dem heutigen Tag starten die Beratungen über den Entwurf des sächsischen Doppelhaushaltes für die Jahre 2027 und 2028. Dieser Haushalt entsteht in einer besonderen Zeit.

Die wirtschaftliche Lage ist weiterhin angespannt. Die vergangenen Jahre haben Spuren hinterlassen. Deutschland hat eine dreijährige Rezessionsphase hinter sich, Unternehmen stehen unter erheblichem Wettbewerbsdruck und auch die öffentlichen Haushalte sind stark belastet.

Es gibt erste Signale, dass sich die Lage etwas aufhellt. Aber mehr sind es zunächst auch nicht.

Die deutsche Wirtschaft ist im ersten Halbjahr wieder leicht gewachsen.

Auch im verarbeitenden Gewerbe gibt es erste positive Signale bei den Auftragseingängen. Das kann ein Anfang sein. Von einer Trendwende sind wir aber noch ein gutes Stück entfernt.

Und zugleich bleiben die globalen Risiken groß: geopolitische Konflikte, handelspolitische Spannungen und ein harter internationaler Wettbewerb setzen gerade eine exportorientierte Volkswirtschaft wie unsere unter Druck.

Für Sachsen zeichnet sich eine leichte Erholung ab. Nach der Prognose des ifo Instituts Dresden ist die ostdeutsche Wirtschaft positiv in das Jahr 2026 gestartet.

Für Sachsen wird für das Gesamtjahr ein Anstieg der Wirtschaftsleistung um 0,5 Prozent erwartet. Im kommenden Jahr dürfte die Wirtschaft sogar noch etwas kräftiger zulegen. Das ist ermutigend. Es ist aber kein Grund, sich zurückzulehnen.

 

Meine Damen und Herren,

diese ersten Signale müssen wir nutzen. Und wir müssen weiter hart dafür arbeiten, dass aus einer leichten Aufhellung wieder dauerhaftes Wachstum wird.

Denn wirtschaftliche Erholung ist kein Selbstläufer, weder in Sachsen noch in Deutschland.

Auch die Bundesregierung muss jetzt ins konsequente Arbeiten kommen und die vielen Reformvorhaben zügig umsetzen – für bessere Wachstumsbedingungen, mehr Wettbewerbs­fähigkeit und einen Staat, der sich auf das konzentriert, was er dauerhaft leisten kann.

Denn eines gehört zur finanzpolitischen Wahrheit dazu: Einen leistungsfähigen Sozialstaat können wir uns auf Dauer nur leisten, wenn unsere wirtschaftliche Basis stark genug ist, ihn auch zu tragen.

Denn Wachstum bedeutet nicht nur höhere Unternehmensgewinne oder mehr Arbeitsplätze.
Wachstum bedeutet auch mehr Wertschöpfung. Nur reales Wirtschaftswachstum führt dauerhaft dazu, dass es mehr Steuereinnahmen gibt. Wachstum bedeutet damit mehr Spielraum für Investitionen. Und Wachstum bedeutet bessere Chancen, die Herausforderungen des demografischen Wandels zu bewältigen.

Dauerhaft höhere Einnahmen entstehen dort, wo Unternehmen investieren, wo neue Wertschöpfung entsteht, wo Menschen arbeiten und wo Innovationen und Produktivität zunehmen.

Erst wenn mehr erwirtschaftet wird, entsteht dauerhaft mehr finanzieller Spielraum. Erst dann kann mehr Geld in die Fläche fließen. In unsere Kommunen. In Schulen und Kindertagesstätten. In Straßen und Brücken. In Forschung und Innovation. Deshalb gehört die Frage nach dem Wirtschaftswachstum ins Zentrum unserer Finanzpolitik. Und deshalb sind Finanzpolitik und Wirtschaftspolitik keine Gegensätze.

Finanzpolitische Stabilität und Reformen müssen Hand in Hand gehen.

Denn staatliche Handlungsfähigkeit und politisches Vertrauen setzen ein solides wirtschaftliches Fundament und tragfähige Haushaltsstrukturen voraus. Ein Staat kann auf Dauer nicht mehr versprechen, als er auch finanzieren kann.

Und Politik kann auf Dauer kein Vertrauen erhalten, wenn zwischen politischen Versprechen und finanziellen Möglichkeiten eine immer größere Lücke entsteht. Deshalb müssen wir heute Stabilität schaffen, damit unser Freistaat morgen wieder stärker wachsen und gestalten kann.

 

Meine Damen und Herren,

diesem Haushaltsentwurf ist ein intensiver Abstimmungsprozess innerhalb der Staatsregierung vorausgegangen. Die Ausgangslage war ausgesprochen schwierig. Zu Beginn stand ein Milliardendefizit im Raum. Wir mussten eine erhebliche Deckungslücke schließen. Und wir mussten dies tun, ohne die Investitionsfähigkeit des Freistaates preiszugeben. Im April dieses Jahres ist uns das im Rahmen der Eckwerte-Klausur gelungen.

Auf Grundlage eines fein abgestimmten Deckungskonzeptes konnte das bestehende Defizit für die Jahre 2027 und 2028 geschlossen werden. Wir haben dabei eine Balance gesucht und gefunden: Auf der einen Seite die notwendige Begrenzung der Ausgaben. Auf der anderen Seite die ebenfalls notwendige Möglichkeit, in die Zukunft unseres Landes zu investieren.

Genau diese Balance bildet sich nun im Regierungsentwurf für die Jahre 2027 und 2028 ab.

Um Gestaltungsspielraum zu schaffen, haben wir mehrere Bausteine miteinander verbunden:
Der bereits im laufenden Haushalt begonnene Stellenabbau nimmt weiter an Fahrt auf. Wir verwenden Haushaltsüberschüsse. Wir nutzen Globale Minderausgaben. Wir reduzieren ausgewählte gesetzliche Leistungen.

Und als Schlussbaustein greifen wir auf eine zeitlich begrenzte Kreditaufnahme zurück.

Ich sage bewusst: zeitlich begrenzt.

Denn Kreditaufnahme darf für uns kein bequemes Instrument sein, um strukturelle Probleme einfach in die Zukunft zu verschieben. Sie kann in einer außergewöhnlichen Situation ein notwendiger Baustein sein. Wenn zukünftige Generationen davon profitieren, kann eine Kreditaufnahme gerechtfertigt sein. Aber sie darf niemals nur eine Antwort auf strukturelle Probleme sein.

 

Meine Damen und Herren,

schauen wir zunächst auf die Einnahmeseite. Die Inflation hat erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Steigende Preise treiben auch die Steuereinnahmen des Staates. Aber dieser Effekt ist nicht nachhaltig. Denn höhere nominale Einnahmen bedeuten nicht automatisch höhere reale finanzielle Spielräume.

Zur Steuerschätzung im Mai haben wir deshalb bereits deutlich gemacht: Auf Landesebene ist in den Jahren 2027 und 2028 mit leichten Mehreinnahmen zu rechnen.

Gleichzeitig müssen unsere Kommunen mit weniger Steuereinnahmen rechnen, als noch im Oktober vergangenen Jahres prognostiziert worden war. Das zeigt, wie eng die finanziellen Spielräume inzwischen sind. Und es zeigt, warum wir einen Haushalt brauchen, der nicht auf Wunschdenken basiert. Und wir müssen gleichzeitig dafür sorgen, dass die wirtschaftliche Basis unseres Landes wieder wächst. Denn wer mehr verteilen will, muss zunächst dafür sorgen, dass mehr erwirtschaftet wird.

Ein wichtiger Erfolg ist dabei auch die Anhebung der Bundesbeteiligung an den Aufwendungen der DDR-Zusatzversorgungssysteme – des sogenannten AAÜG – von 50 auf 60 Prozent bis 2029. Das ist eine wichtige Entlastung für die ostdeutschen Länder. Es zeigt auch: Solide Landesfinanzen entstehen nicht allein durch Einsparungen im eigenen Haushalt. Sie entstehen ebenso dadurch, dass wir unsere Interessen gegenüber dem Bund konsequent vertreten.

Zu einem ehrlichen Blick auf die Einnahmen gehört aber auch die Wahrheit über die Kreditaufnahme. Wir planen für die Jahre 2027 und 2028 eine zeitlich begrenzte Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 1,456 Milliarden Euro. Das ist eine erhebliche Summe.

Etwa die Hälfte davon ist für die Kommunen vorgesehen und das aus gutem Grund: Die sächsischen Kommunen tragen die Hauptlast der gestiegenen Sozial- und Integrationskosten. Ohne diese Flankierung durch den Freistaat wäre die investive Handlungsfähigkeit auf kommunaler Ebene flächendeckend gefährdet.

Damit unterstützen wir diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen – für Schulen und Kindertagesstätten, für Straßen und Infrastruktur, für Feuerwehr und Daseinsvorsorge, für ein funktionierendes Gemeinwesen. Wir stehen zu unseren Kommunen. Denn der Freistaat ist nur so stark wie seine Städte, Gemeinden und Landkreise.

Aber, meine Damen und Herren Abgeordnete,

an dieser Stelle richtet sich mein Blick ganz bewusst auf den Haushaltsgesetzgeber. Wenn sich der Landtag dazu entscheidet, wie von der Staatsregierung vorgeschlagen, Kredite aufzunehmen, dann ist es richtig, auch darüber zu beraten, wie diese Kredite wieder getilgt werden.

Das würde uns allen gut zu Gesicht stehen, und es wäre ein eigener finanzpolitischer Akzent des Sächsischen Landtags. Wer Kreditaufnahme verantwortet, übernimmt zugleich Verantwortung für ihre Tilgung.

Kredite dürfen keine Ewigkeitsschulden werden.

Wer heute zusätzliche finanzielle Spielräume schafft, muss auch Verantwortung dafür übernehmen, dass diese Spielräume morgen nicht dauerhaft durch Zins- und Tilgungslasten aufgezehrt werden. Das ist eine Frage finanzpolitischer Glaubwürdigkeit und der Generationengerechtigkeit. Deshalb sollte die Frage der Rückführung nicht irgendwann später beantwortet werden, sondern Teil der Entscheidung sein, die wir jetzt treffen.

Heute Schulden aufzunehmen und die Antwort auf ihre Tilgung auf morgen zu vertagen, wäre keine verantwortungsvolle Finanzpolitik.

 

Meine Damen und Herren,

damit sind wir bei einem Punkt, den ich ausdrücklich ansprechen möchte. Erneut erkaufen wir uns mit diesem Haushaltsentwurf Zeit. Wir haben das Milliardendefizit für die kommenden beiden Jahre geschlossen. Wir legen einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf vor. Wir erhalten unsere Investitionsfähigkeit und bauen sie sogar aus. Wir stärken Bildung und Forschung. Wir unterstützen unsere Kommunen.

Und trotzdem höre ich schon jetzt – noch bevor die eigentliche Arbeit dieses Landtags am Haushalt richtig begonnen hat – aus verschiedenen Bereichen neue Forderungen nach zusätzlichen Mitteln.
Dafür habe ich angesichts der beschriebenen Ausgangslage kein Verständnis. Zusätzliche Wünsche, die nicht gegenfinanziert sind, passen nicht in diese Zeit.

Wer im parlamentarischen Verfahren mehr ausgeben will, sollte deshalb auch sagen, wo er Prioritäten anders setzen oder an anderer Stelle weniger ausgeben will. Genau diese Ehrlichkeit gehört zu verantwortungsvollen Haushaltsberatungen.

Aber: Das strukturelle Defizit ist nicht weg. Es ist nicht verschwunden, nur weil wir es für die Jahre 2027 und 2028 finanzieren können. Und genau deshalb darf dieser Haushalt nicht als Endpunkt unserer Konsolidierungsbemühungen verstanden werden. Es ist ein Schritt, der uns Zeit verschafft.

Erneut mahne ich deshalb: Wir müssen diese Zeit nutzen, Entscheidungen nicht nur zu treffen, sondern sie auch umzusetzen. Wenn wir staatliche Aufgaben überprüfen, müssen daraus Konsequenzen folgen.

Wenn wir Bürokratie abbauen wollen, müssen Verfahren tatsächlich einfacher werden. Wenn wir Leistungen auf den Prüfstand stellen, müssen wir den Mut haben, Prioritäten neu zu setzen. Wenn wir den Personalbestand reduzieren wollen, müssen wir diesen Weg konsequent gehen. Und wenn wir wirtschaftliches Wachstum ermöglichen wollen, dann müssen wir die dafür notwendigen Reformen tatsächlich umsetzen.

Denn unser Ziel darf nicht sein, das strukturelle Defizit immer wieder in den nächsten Haushalt zu verschieben. Unser Ziel muss sein, es dauerhaft abzubauen. Und zwar so, dass wir künftig in der Lage sind, mögliche temporäre Defizite ohne die Aufnahme neuer Kredite zu bewältigen.

 

Meine Damen und Herren Abgeordnete,

die finanziellen Rahmenbedingungen des Freistaates Sachsen machen heute, aber auch mit Blick auf morgen, eines sehr klar: Wir können uns diesen Staat in seiner heutigen Struktur nicht mehr leisten.

Das ist eine unbequeme Aussage. Aber sie muss ausgesprochen werden.

Wir brauchen einen Staat, der seine Kernaufgaben zuverlässig erfüllt. Aber wir müssen uns fragen, ob wir uns jede staatliche Aufgabe, jede Leistung und jede bestehende Struktur dauerhaft leisten können. Meine Antwort darauf lautet: Nein.

Wir müssen uns auf das konzentrieren, was der Staat tatsächlich leisten muss und was er besonders gut leisten kann. Denn unser Problem ist nicht allein, dass wir zu wenig Geld haben.

Unser Problem ist, dass ein immer größerer Teil unseres Geldes bereits durch bestehende Verpflichtungen gebunden ist. Personalausgaben steigen. Zinslasten belasten zukünftige Haushalte. Und gleichzeitig verändert sich die demografische Grundlage unseres Gemeinwesens.

Genau deshalb müssen wir gegensteuern.

Dabei müssen wir eine grundsätzliche finanzpolitische Priorität neu verankern: Wir müssen mehr investieren und weniger konsumieren. Das ist kein Plädoyer für einen Staat, der sich aus seiner Verantwortung zurückzieht. Es ist ein Plädoyer für einen Staat, der seine knappen Mittel dort einsetzt, wo sie langfristig den größten Nutzen erzeugen.

Eine neue Straße ermöglicht wirtschaftliche Entwicklung. Eine sanierte Brücke sichert einen Standort. Eine moderne Schule schafft bessere Bildungschancen. Forschung bringt neue Unternehmen und neue Arbeitsplätze hervor. Digitale Infrastruktur erhöht die Produktivität.

Investitionen können also dazu beitragen, dass unser Land morgen mehr erwirtschaftet als heute. Dauerhafte konsumtive Ausgaben schaffen diesen Effekt eben nicht in gleicher Weise.

Deshalb müssen wir uns fragen: Welche Ausgabe schafft zukünftige Handlungsmöglichkeiten – und welche bindet lediglich dauerhaft Mittel?

Mehr investieren und weniger konsumieren – das ist deshalb nicht nur eine haushaltspolitische Formel. Es ist eine Strategie für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

 

Meine Damen und Herren,

der vorliegende Regierungsentwurf umfasst insgesamt rund 53,5 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 26,5 Milliarden Euro auf 2027 und rund 27 Milliarden Euro auf 2028. Damit legen wir den bislang größten Gesamtetat für einen sächsischen Doppelhaushalt vor.

Doch dieser Zuwachs ist vor allem nomineller Natur. Real steht dem Freistaat durch die kumulierten Preissteigerungen der letzten Jahre und die gestiegenen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst praktisch kein erweiterter finanzieller Spielraum zur Verfügung.

Mehr noch: Die Größe eines Haushaltes allein ist kein Qualitätsmerkmal. Entscheidend ist, was wir mit diesem Geld tun. Und hier möchte ich an den Auftrag anknüpfen, den wir uns mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 selbst gegeben haben.

Damals habe ich von einem Übergangshaushalt gesprochen, mit dem wir uns Zeit erkaufen.

Diese Zeit haben wir genutzt. Wir haben Aufgaben und Leistungen hinterfragt. Wir haben Prioritäten neu bewertet. Wir haben mit der Modernisierungsagenda begonnen, Strukturen anzupassen. Und wir haben den notwendigen Personalabbau eingeleitet.

Der Doppelhaushalt 2027/2028 ist nun der nächste Schritt. Er ist kein Übergangshaushalt mehr. Er ist ein Haushalt, der auf Stabilität in einer Zeit des Wandels ausgerichtet ist.

Gerade deshalb müssen wir mit dem Geld, das uns heute zur Verfügung steht, besonders verantwortungsvoll umgehen. Ein Rekordhaushalt darf nicht zu einem Rekord an dauerhaft neuen Verpflichtungen werden. Er muss vielmehr dazu beitragen, Sachsen resilienter und zukunftsfähiger zu machen.

Dabei bleiben die bekannten Markenzeichen sächsischer Finanzpolitik erhalten. Die im Zusammenhang mit dem Corona-Bewältigungsfonds aufgenommenen Kredite werden verfassungsgemäß getilgt. Und der Generationenfonds wird weiter aufgebaut. Das ist Vorsorge.

Und das ist der Unterschied zwischen einer Finanzpolitik, die nur bis zum nächsten Haushaltsjahr denkt, und einer Finanzpolitik, die Verantwortung für kommende Generationen übernimmt.

 

Meine Damen und Herren,

wenn wir über die Zukunft Sachsens sprechen, müssen wir über Investitionen sprechen. Ein Staat, der in der Krise seine Investitionen einstellt, spart an der falschen Stelle und zulasten zukünftiger Generationen. Deshalb erhöhen wir die Investitionen weiter: von 3,18 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 3,21 Milliarden Euro 2027 und auf 3,25 Milliarden Euro 2028.

Dieses hohe Investitionsvolumen wird ermöglicht durch das Zusammenspiel eigener Landesmittel mit gezielt eingesetzten Mitteln des Bundes und der Europäischen Union. Hinzu kommen die Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz.

Diese Mittel kommen Projekten auf kommunaler Ebene ebenso zugute wie Projekten des Landes. Unter Einbeziehung des Sachsenfonds steigt die Investitionsquote auf 13,5 Prozent im Jahr 2027 und 13,4 Prozent im Jahr 2028. Sachsen liegt damit auch im Ländervergleich weiterhin an vorderer Stelle.

Zum Vergleich: Im abgeschlossenen Haushaltsjahr 2025 lag die Investitionsquote bei 11,9 Prozent. Wir setzen also einen klaren Schwerpunkt. Sachsen soll ein Land sein, das investiert.

Und das ist nicht nur Wirtschaftspolitik. Es ist auch Generationenpolitik. Denn ausgeglichene Haushalte bringen uns nichts, wenn gleichzeitig notwendige Investitionen in Straßen, Brücken und andere Infrastruktur unterbleiben. Eine kaputte Brücke wird nicht dadurch besser, dass der Haushalt ausgeglichen ist. Eine marode Straße wird nicht dadurch moderner, dass wir keine neuen Schulden aufnehmen.

Die Älteren vererben den Jüngeren nicht nur Staatsschulden. Sie vererben ihnen auch eine Infrastruktur und ein Land. Deshalb dürfen wir den kommenden Generationen nicht nur möglichst wenig Schulden hinterlassen. Wir müssen ihnen auch ein Land hinterlassen, das funktioniert.

Ein weiterer Schwerpunkt ist Bildung und Forschung.

Sachsen hat seine Stärke nie allein aus seiner Größe gezogen. Unsere wichtigste Ressource sind die Menschen. Ingenieurinnen und Ingenieure. Handwerkerinnen und Handwerker. Facharbeiterinnen und Facharbeiter. Lehrerinnen und Lehrer. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Gründerinnen und Gründer. Junge Menschen mit Ideen, Ehrgeiz und Mut.

Deshalb fließt ein Drittel des sächsischen Gesamthaushaltes direkt oder indirekt in die Bereiche Bildung, Hochschule und Forschung. Wir stocken die Mittel für diesen Sektor auf 8,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 8,7 Milliarden Euro im Jahr 2028 auf. Damit flankieren wir den strukturellen Wandel, den unser Land insbesondere in den High-Tech-Clustern wie dem »Silicon Saxony« durchläuft.

Die Ansiedlung moderner Industrien und die Transformation der Automobil- und Zulieferindustrie benötigen eine exzellente akademische und berufliche Forschungslandschaft. Nur durch technologischen Vorsprung können wir die demografisch bedingten Rückgänge am Arbeitsmarkt produktiv kompensieren.

Auch unsere Hochschul- und Universitätslandschaft kann sich der demografischen Entwicklung nicht entziehen. Wenn die Zahl junger Menschen und das Erwerbspotenzial zurückgehen, muss sich das langfristig auch in Strukturen, Angeboten und Schwerpunktsetzungen widerspiegeln. Es geht darum, vorhandene Stärken zu sichern, Kräfte zu bündeln und dort klare Schwerpunkte zu setzen, wo sie für Sachsen die größte Wirkung entfalten. Deshalb müssen wir stärker danach fragen, was aus exzellenter Forschung für Sachsen entsteht. Forschung ist kein Selbstzweck.

Wo der Freistaat in erheblichem Umfang investiert, wollen wir, dass daraus möglichst auch Wertschöpfung im Freistaat erwächst – durch Ausgründungen, Patente und Technologietransfer, durch neue Unternehmen und hochwertige Arbeitsplätze.

Unser Anspruch muss deshalb sein, wissenschaftliche Exzellenz noch konsequenter mit wirtschaftlicher Wirkung in Sachsen zu verbinden. Gute Ideen sollen nicht nur hier entstehen. Sie sollen, wo immer möglich, auch hier zu Produkten, Unternehmen und Beschäftigung werden.

 

Meine Damen und Herren,

ein weiterer Schwerpunkt ist das Personal des Freistaates.

Generationengerechtigkeit verlangt auch, dass wir der nächsten Generation eine funktionierende und vor allem eine schlankere, finanzierbare öffentliche Verwaltung übergeben. Wenn die Ausgaben dauerhaft schneller wachsen als die Wirtschaft und die Steuereinnahmen, stehen wir vor einem strukturellen Problem.

Die logische Konsequenz ist, dass wir die Strukturen des Staates selbst reformieren müssen.

Die Staatsregierung hat deshalb im Rahmen dieses Haushaltsentwurfs eine tiefgreifende Stellenstrukturentscheidung getroffen: Mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 haben wir erstmals seit 2016 nicht nur einen Stopp beim Stellenaufwuchs vorgesehen, sondern einen ersten tatsächlichen Stellenabbau eingeleitet. Denn wenn uns die Personalausgaben davonlaufen, verlieren wir Gestaltungsspielräume in der Zukunft.

Für den Doppelhaushalt 2027/2028 entfallen 523 Stellen. Bis zum Jahr 2040 sollen insgesamt 8.721 Stellen gestrichen werden.

Lassen Sie mich an dieser Stelle analytisch klar sein: Dieser Stellenabbau führt kurzfristig noch nicht zu einer Nettoentlastung des Haushalts. Aufgrund der Tarifsteigerungen nehmen die Personalausgaben in den Jahren 2027 und 2028 trotz des beginnenden Stellenabbaus nominal weiter zu. Sie binden weiterhin über 25 Prozent unseres Etats.

Aber wir leiten damit die dringend notwendige strukturelle Trendwende ein.

Wer heute den Stellenaufwuchs im öffentlichen Sektor nicht bremst, bürdet den Steuerzahlern der 2030er- und 2040er-Jahre quasi unbezahlbare Lasten auf. Das ist der Kern von Generationengerechtigkeit: Heute die Entscheidungen zu treffen, deren positive fiskalische Wirkung erst in zehn oder fünfzehn Jahren voll durchschlägt.

Dieser Stellenabbau erfolgt ohne betriebsbedingte Kündigungen.

Bis 2038 werden rund 37.000 Beschäftigte des Freistaates Sachsen altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden. Diese natürliche Fluktuation bietet die Möglichkeit, Strukturen anzupassen. Dabei geht es nicht darum, den Staat schwächer zu machen. Es geht darum, ihn leistungsfähiger zu machen. Wir müssen Prozesse digitalisieren. Wir müssen Bürokratie abbauen. Wir müssen Aufgaben neu organisieren. Und wir müssen uns fragen, welche Aufgaben der Staat künftig noch selbst erledigen muss.

Wenn ein immer größerer Teil des Haushaltes dauerhaft gebunden ist, bleiben weniger Mittel für Investitionen, Innovation und neue politische Prioritäten. Deshalb müssen wir heute handeln. Nicht erst dann, wenn die Spielräume verschwunden sind.

 

Meine Damen und Herren,

die Kommunen sind die Ebene, auf der staatliches Handeln für die Menschen am unmittelbarsten sichtbar wird.

Dort entscheidet sich, ob die Kita funktioniert. Ob die Schule saniert wird. Ob die Feuerwehr ausgestattet ist. Ob Straßen und Brücken instandgehalten werden. Ob unsere Städte und Gemeinden attraktive Orte zum Leben und Arbeiten bleiben. Deshalb ist die Unterstützung der Kommunen ein zentraler Bestandteil dieses Haushaltes.

Die Zuweisungen an die Kommunen wachsen insgesamt von rund 8,1 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf jeweils fast 9 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028.

Die Kommunalzuweisungsquote beträgt unter zusätzlicher Berücksichtigung entsprechender Investitionsmittel aus dem Sachsenfonds damit 34,6 Prozent im Jahr 2027 und 33,7 Prozent im Jahr 2028. Das ist ein klares Bekenntnis zu unseren Kommunen.

 

Meine Damen und Herren,

Politik muss in langen Zeitlinien planen und handeln. Ein Haushalt umfasst zwei Jahre. Politische Verantwortung umfasst aber Jahrzehnte. Und eine Reform kann die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes über viele Jahre verändern. Deshalb müssen wir immer das Morgen und das Übermorgen im Blick behalten.

Politische Entscheidungen, die ausschließlich auf kurzfristigen Erfolg ausgerichtet sind, tragen selten für die Zukunft. Nachhaltige Politik muss deshalb manchmal den unbequemeren Weg wählen.

Sie muss heute Entscheidungen treffen, deren Nutzen erst morgen sichtbar wird. Sie muss heute auf Ausgaben verzichten, damit morgen Handlungsspielräume bestehen. Und sie muss heute investieren, auch wenn sich der volle Ertrag erst in vielen Jahren zeigt. Das ist nicht immer der einfachste politische Weg. Aber es ist der verantwortungsvollere.

 

Meine Damen und Herren,

der vorliegende Doppelhaushalt ist deshalb mehr als eine Ansammlung von Zahlen.

Er ist eine politische Entscheidung darüber, was uns wichtig ist. Wir wollen investieren. Wir wollen Bildung und Forschung stärken. Wir stehen zu unseren Kommunen. Wir wollen einen leistungsfähigen, aber schlankeren Staat. Wir bleiben bei solider Finanzpolitik und tilgen Schulden.

Aber wir sagen ebenso ehrlich: Wir nutzen in dieser besonderen Situation zeitlich begrenzt die Möglichkeit der Kreditaufnahme, um notwendige Handlungsspielräume zu sichern.

Das ist die Verbindung zwischen Wirtschaftspolitik, Finanzpolitik und Generationengerechtigkeit. Denn wir wollen der nächsten Generation nicht nur einen ausgeglichenen Haushalt hinterlassen.

Wir wollen ihr ein starkes Land hinterlassen.

Ein Land, in dem sich Leistung lohnt. Ein Land, in dem Unternehmen investieren. Ein Land, in dem Menschen gute Arbeit finden. Ein Land mit guten Schulen, leistungsfähigen Kommunen und moderner Infrastruktur. Ein Land, das wirtschaftlich wächst und deshalb auch finanziell handlungsfähig bleibt. Und ein Land, in dem die nächste Generation ihre eigenen politischen Entscheidungen treffen kann, ohne zunächst die Schulden und Versäumnisse der Vergangenheit abarbeiten zu müssen.

Das ist unser Anspruch. Und dafür steht der Doppelhaushalt für die Jahre 2027 und 2028.

 

Meine Damen und Herren,

das Etatrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Sie, die Mitglieder des Sächsischen Landtags, haben nun die Aufgabe, diesen Entwurf in den Ausschüssen detailliert zu prüfen, zu debattieren und schlussendlich zu verabschieden.

Ich bitte Sie um eine sachorientierte und konstruktive Beratung.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sachsen ein stabiler Anker in wirtschaftlich bewegten Zeiten bleibt.

 

Vielen Dank.

 

Vorbericht

Haushaltsgesetz, Haushaltsplan, Gesamtplan, Anlagen und weitere Übersichten

Regierungsentwurf

Einzelpläne

Regierungsentwurf

Die wichtigsten Zahlen

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Wesentliche Kennzahlen

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Entwicklung des Haushaltsvolumens

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Entwicklung des Haushaltsvolumens – wesentliche Veränderungen im Regierungsentwurf zum DHH 2025/2026

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Einzelplanübersicht zu den Ausgaben

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Entwicklung der Ausgaben für Bildung und Forschung

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Rahmenbedingungen zum Stellenabbaupfad

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Stellenabbaupfad

Maschinenlesbare Daten

Regierungsentwurf

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