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Der Sächsische Staatshaushalt

Detailansicht des Fliesengiebelbildes am Ministerialgebäude: Fortuna (l.) schüttet vor Saxonia ihr Füllhorn aus, dessen Inhalt der Staatshaushalt fordert.
Detailansicht des Fliesengiebelbildes am Ministerialgebäude: Fortuna (l.) schüttet vor Saxonia ihr Füllhorn aus, dessen Inhalt der Staatshaushalt fordert.  © Rainer Boehme

Sächsischer Doppelhaushalt

Seit 1999 wird in Sachsen alle zwei Jahre ein Doppelhaushalt aufgestellt und vom sächsischen Kabinett beschlossen. Anschließend wird er zur Beratung und Feststellung in den Sächsischen Landtag eingebracht. Ist der Haushalt vom Landtag beschlossen, erhält er Gesetzeskraft.

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