Sparkassen im Freistaat Sachsen
Die Sparkassen im Freistaat Sachsen unterliegen der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen. Die zuständige Sparkassenaufsichtsbehörde ist das Sächsische Staatsministerium der Finanzen gemäß § 30 Absatz 2 des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe. Sächsisches Sparkassengesetz – SächsSpG
Die Sparkassenaufsicht erstreckt sich darauf, dass Verwaltung und Geschäftsführung der Sparkasse den Gesetzen, den Rechtsverordnungen, der Satzung und den aufsichtsbehördlichen Anordnungen entsprechen.
Die Sparkassen im Freistaat Sachsen sind Mitglieder im Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV). Der Verband wurde mittels Staatsvertrag von den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt (Vertragsländer) am 17. Dezember 1992 gegründet.
Der OSV unterliegt der Staatsaufsicht (Rechtsaufsicht) der Vertragsländer. Die Aufsicht erstreckt sich auch auf die Prüfungsstelle des Verbands. Sie wechselt im fünfjährigen Turnus zwischen den OSV-Vertragsländern und wird jeweils durch das für die Sparkassenaufsicht zuständige Landesministerium ausgeübt. Seit dem 1. Juli 2023 wird sie vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen wahrgenommen.
In Abstimmung mit den anderen Vertragsländern erstellt die Aufsicht jährlich einen Tätigkeitsbericht sowie ein Arbeitsprogramm:
- Tätigkeitsbericht der Aufsicht der Vertragsländer des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) über die Prüfungsstelle des OSV für das Jahr 2023 (*.pdf, 0,22 MB)
- Arbeitsprogramm der Aufsicht der Vertragsländer des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) über die Prüfungsstelle des OSV für das Jahr 2024 (*.pdf, 0,20 MB)
Für Geschäftsbeziehungen zwischen den Sparkassen und ihren Kunden gelten die jeweiligen zivilrechtlichen Bestimmungen. Diese sind jedoch grundsätzlich nicht Gegenstand der dem öffentlichen Interesse dienenden Sparkassenaufsicht.
Für Streitfälle aus Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Sparkassen sind daher die ordentlichen Gerichte zuständig. Daneben besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes in Anspruch zu nehmen. Diese vermittelt außergerichtlich zwischen Kunden und Sparkasse.
Schlichtungsstelle der Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
Neben der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die allgemeine Bankenaufsicht über die Sparkassen im Freistaat Sachsen wahr. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist eine Anlaufstelle für Beschwerden über Sparkassen.
Darüber hinaus steht Verbrauchern zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten für online abgeschlossene Kauf- oder Dienstleistungsverträge eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission zur Verfügung.